(23.12.2016) Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird flexibler geregelt. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt 2017 mit 18,7 Prozent stabil. Kindergeld, Kinderzuschlag und Steuerfreibeträge steigen, ebenso der Mindestlohn. Diese und weitere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2017 in Kraft.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Neue Regelungen ab Januar 2017