(20.11.2017) Laut einem Bericht der Zeitschrift Kommunal müssen sich Auftraggeber und Auftragnehmer zum 01.01.2018 auf neue EU-Schwellenwerte einstellen. Die entsprechende EU-Verordnung soll in den nächsten Tagen veröffentlich werden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Neue EU-Schwellenwerte