(19.12.2017) Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Neue EU-Schwellenwerte für 2018/2019 veröffentlicht