(19.04.2017) Mehr als eine Viertelmillion Bausparverträge sind seit 2015 gekündigt worden, weil die Sparer lieber Guthabenzinsen haben wollen, anstatt ein Darlehen abzurufen, und den Banken das zu teuer wird. Die Kündigungen sind rechtmäßig, urteilte der BGH. Aber nicht in allen Fällen, sagen nun Verbraucherschützer.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Nach BGH-Urteil: Verbraucherschützer machen Bausparern etwas Hoffnung