(07.04.2017) Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbefehl für eine Wohnung vollzieht, dann kann es beim Ausführen dieser richterlichen Anordnung schon auch mal zu Schäden kommen – zum Beispiel beim Aufbrechen der Wohnungstür. Der Eigentümer des Objekts musste anschließend zusehen, von wem er die Reparaturen ersetzt bekommt. Vom Mieter jedenfalls nicht, entschied die höchste deutsche Revisionsinstanz nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Muss Mieter für Schäden bei Durchsuchung aufkommen?