(28.03.2017) Wird jemand grundlos in die Flucht geschlagen und verletzt sich dabei, liegt ein sogenannter Herausforderungsfall vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann. Dies zeigt ein vom Amtsgericht München entschiedener Fall, das einem Mieter rechtskräftig 800 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hat, nachdem dieser auf der Flucht vor seinem Vermieter, der ihn mit einem Pfefferspray verfolgt hatte, gestürzt war (Urteil vom 22.12.2016, Az.: 173 C 15615/16).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mit Pfefferspray gejagter und dabei gestürzter Mieter erhält Schmerzensgeld