Mietrecht: Das Wohnungsübergabeprotokoll

(12.11.2017) Ein Übergabeprotokoll wird meist vor dem Auszug, zum Teil aber auch vor dem Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Es hält den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Übergabe fest. Auch Zählerdaten für die Abrechnung der Nebenkosten werden darin festgehalten. Es hilft dabei, Streit zu vermeiden – zum Beispiel um die Frage, ob eine kaputte Fliese im Bad schon beim Einzug des Mieters da war oder ob dieser dafür verantwortlich ist.

Quelle: IMR News Mietrecht
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