Mietrecht: Darf der Vermieter nachts die Heizung herunterdrehen?

(04.10.2017) Unter einer Nachtabsenkung versteht man die Drosselung der Heizung zur Nachtzeit. Diese kann an der Heizanlage programmiert werden. Da letztlich der Mieter die Heizungsrechnung bezahlt, ist ein wirtschaftlicher Umgang mit der Heiztemperatur auch für ihn von Vorteil. Manchem Mieter geht allerdings das Sparprogramm des Vermieters zu weit. Denn was noch akzeptabel und was zu kalt ist, empfindet jeder unterschiedlich. Und eine zu starke Nachtabsenkung kann auch darüber hinaus Nachteile haben.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mietrecht: Darf der Vermieter nachts die Heizung herunterdrehen?

Mietrecht: Darf der Vermieter nachts die Heizung herunterdrehen?

Ähnliche Beiträge

VPB: Bei Luftwärmepumpe immer auch an Schallschutz denken

(17.04.2025) Die energetischen Anforderungen bei Neubauten sind sehr ambitioniert, vor allem, wenn Förderungsbedingungen eingehalten werden müssen. Häufig sieht das Konzept dann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor. Diese entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt: Verbraucherbauherren sollten dann vor Vertragsschluss auch klären, ob

BVMB begrüßt Pläne für Bürokratieabbau

Verband drängt auf Erleichterungen für ausländische Fachkräfte (17.04.2025) Die geplante künftige Koalition aus CDU/CSU und SPD will den Fachkräftemangel aktiv bekämpfen. Das geht aus dem kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag hervor. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) begrüßt diese Ankündigung ausdrücklich. Quelle: IMR News Mietrecht Link: BVMB begrüßt Pläne für Bürokratieabbau

Statement zum Entwurf des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes

(16.04.2025) Benedikt Hüppe, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): “Vergaberegelungen sind richtig, und die erhöhten Wertgrenzen des aktuellen Entwurfs auch – entscheidend ist aber das Maß bürokratischer Regelungen. Mit diesem Entwurf ist das Maß eindeutig überschritten. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Statement zum Entwurf des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes