(31.03.2017) Das Landgericht Berlin hat gestern durch Urteil die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, die von ihrem Mieter in erster Instanz erfolgreich auf Rückzahlung von überhöhter Miete nach den Vorschriften der Mietenbegrenzungsverordnung in Anspruch genommen worden ist.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mietpreisbremse: Vermieterin muss Mieter überhöhte Miete zurückzahlen