(01.09.2017) Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am 30.08.2017 veröffentlichten Urteil festgestellt. Das Gericht gab damit der Klage einer Wohnungsgesellschaft statt …
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mieter muss Überprüfung von Rauchmeldern dulden