(08.11.2017) Wer als Mietinteressent verschweigt, dass er ein “Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt” ist, begeht eine arglistige Täuschung. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Göttingen der Räumungsklage einer Vermieterin gegen ein Mitglied der AfD-Nachwuchsorganisation statt (Az.: 18 C 41/17).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mieter muss Gefährdung durch Extremisten angeben