(01.04.2021) Die Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, „Berliner Mietendeckel“) verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: "Mietendeckel": Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten