Menschen wünschen sich Wohneigentum oder: Wohneigentum auch für geringere Einkommen wieder erschwinglich machen!

(26.10.2017) Wähler verschiedener Parteien sind sich selten einig. Bei einem Thema allerdings schon: Die große Mehrheit der Wähler aller im Bundestag vertretenen Parteien wünschen sich Wohneigentum! Dies belegen Zahlen des Allensbach-Instituts. Wenn der Wunsch so groß ist, warum setzen ihn nicht mehr Menschen um? Warum rangiert Deutschland beim Wohneigentum im europäischen Vergleich immer noch so weit hinten?

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Menschen wünschen sich Wohneigentum oder: Wohneigentum auch für geringere Einkommen wieder erschwinglich machen!

Menschen wünschen sich Wohneigentum oder: Wohneigentum auch für geringere Einkommen wieder erschwinglich machen!

Ähnliche Beiträge

Auftragseingang im Februar wieder leicht im Minus

Wohnungsbau legt leicht zu – Wirtschaftstiefbau deutlich im Minus – seit 2024 fällt Bund als Investor nahezu aus (25.04.2025) Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe1 für den Monat Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat2 ein reales Orderminus von 0,5 Prozent, gegenüber dem Vormonat3 Januar von 7,5 Prozent. “Der deutliche Anstieg des Auftragseingangs im

Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümerin darf Pachtvertrag fristlos kümdigen

(25.04.2025) Wer ein Gebäude zum Betrieb eines Garni-Hotels gepachtet hat, darf es nicht ohne Erlaubnis der Eigentümerin in eine Flüchtlingsunterkunft umwandeln. Flüchtlinge nutzten das Gebäude so anders als Hotelgäste, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, entschied das OLG Celle. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümerin darf Pachtvertrag fristlos kümdigen

Vermietung von WG-Zimmern: Wer wird Vertragspartner des Energie-Versorgers?

(24.04.2025) Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich – bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags – das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) – und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter – einer Wohnung richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch