(09.01.2016) In Mecklenburg-Vorpommern bleiben auch 2017 und 2018 die bekannten Wertgrenzen bestehen. Nach dem Auslaufen der aktuellen Verwaltungsvorschrift “Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (WGE-Wertgrenzenerlass)” zum 31.12.2016, sind auch im neuen Wertgrenzenerlass ab 01.01.2017 weiterhin die bekannten Wertgrenzen für die Jahre 2017 und 2018 fortgeschrieben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mecklenburg-Vorpommern: Wertgrenzen bleiben