(06.06.2017) In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern informieren wir, dass zurzeit bei der Beschaffung von öffentlichen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen keine Erklärung gemäß § 9 Abs. 4 VgG M-V zum vergabespezifischen Mindestlohn von den Auftragnehmern einzuholen ist (vgl. Hinweise zur Umsetzung der §§ 9 und 10 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Verwal-tungsvorschrift vom 07.03.2016).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mecklenburg-Vorpommern: Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen gemäß Vergabegesetz