Linksfraktion fordert Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht

(15.11.2022) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/4422) auf, sofort einen Gesetzesentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorzulegen. Insbesondere sollte dabei Paragraf 26 Nummer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) neugefasst werden, damit die Anwendung des Vorkaufsrechts dann „ermöglicht wird, wenn anzunehmen ist, dass künftige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung widersprechen werden“. Außerdem sollten die in Paragraf 27 Baugesetzbuch genannten Verpflichtungen zur Abwendung eines gesetzlich begründeten Vorkaufsrechts dahingehend konkretisiert werden, dass städtebauliche Maßnahmen, die den Erhalt der Wohnbevölkerung gefährdeten, für einen durch die Kommune zu bestimmenden Zeitpunkt untersagt werden können.

Quelle: IMR News Mietrecht
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