Leitlinie für innovative Beschaffung der EU-Kommission

(21.06.2018) Zur Förderung von Innovationen hat die EU-Kommission mit ihrer Mitteilung C(2018) 3051 final am 15.05.2018 eine Leitlinie für innovative Beschaffung herausgegeben. Ziel ist es, öffentliche Beschaffer zur Beschaffung innovativer Lösungen zu ermutigen. Sie enthält Best-Practice-Beispiele und will Anreize für neue Beschaffungswege geben.

Quelle: IMR News Mietrecht
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