(21.06.2018) Zur Förderung von Innovationen hat die EU-Kommission mit ihrer Mitteilung C(2018) 3051 final am 15.05.2018 eine Leitlinie für innovative Beschaffung herausgegeben. Ziel ist es, öffentliche Beschaffer zur Beschaffung innovativer Lösungen zu ermutigen. Sie enthält Best-Practice-Beispiele und will Anreize für neue Beschaffungswege geben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Leitlinie für innovative Beschaffung der EU-Kommission