UfAB 2018: Öffentlichen Auftraggebern steht ab sofort für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen ein neuer Praxisleitfaden zur Verfügung.
(04.05.2018) Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik teilte mit, dass die “Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen” (UfAB) vollständig überarbeitet worden ist. Unter Federführung der Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat berücksichtigt die neu entwickelte UfAB 2018 die aktuelle Rechtslage nach der letzten großen Reform im Ober- und Unterschwellenbereich des Vergaberechts.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Leitfaden für UfAB 2018 erschienen