(06.10.2017) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Rahmen des Forschungsprogramms “Zukunft Bau” einen Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge erarbeiten lassen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Leitfaden" Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen"