(16.07.2020) Langsam kehrt Routine ein: Der Bundesgerichtshof hat den Betreibern der Seite „wenigermiete.de“ erneut bestätigt, dass ihr Geschäftsmodell zulässig ist. Dabei bezeichnete der Senat seine Rechtsprechung als „gefestigt“ – und wies für eine weitere anhängige Revision auch die dortige Argumentation des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 27.05.2020 zurück.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Legal Tech: Gekommen, um zu bleiben