Laubenpiepern droht eine Grundsteuererhöhung

(07.09.2017) Sogenannten Laubenpiepern hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg “ein Ei ins Nest gelegt”, obwohl Ostern schon vorbei war. Mit Urteil vom 10.05.2017 entschied das Gericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), Kleingartenland nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen zuzuordnen. …

Quelle: IMR News Mietrecht
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