Landgericht Berlin: Bundesverfassungsgericht soll über den Berliner Mietendeckel entscheiden

(13.03.2020) Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin erachtet die Vorschriften des am 23.02.2020 in Kraft getretenen sog. „Berliner Mietendeckels“ (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln)) für verfassungswidrig und hat gestern im Berufungsverfahren 67 S 274/19 beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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