(02.08.2017) Die vom Land Berlin bewilligten Auflassungsvormerkungen für mehrere vor 17 Jahren an einen privaten Investor verkaufte Grundstücke in Berlin-Mitte nahe der Komischen Oper müssen aus dem Grundbuch gelöscht werden. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.07.2017 einer entsprechenden Klage des Landes stattgegeben. Dieses sei wirksam von den Verträgen zurückgetreten (Az.: 22 O 46/16).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Land Berlin wirksam vom Verkauf von Grundstücken neben Komischer Oper zurückgetreten