(16.03.2017) In der Sitzung vom 09.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen, das nach Zustimmung des Bundesrates für Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträge, die nach dem 01.01.2018 geschlossen werden, gelten soll.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Konsolidierte Fassung des neuen BGB