(22.12.2021) Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 16.12.2020.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Keine Verwertungskündigung für ersatzlosen Abriss