(24.07.2018) Das Amtsgericht München hat ein Ehepaar, das mit seinen zwei Kindern ohne Mietvertrag und ohne Wissen des Vermieters eine Einzimmerwohnung bezogen hatte, mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 25.04.2018 zur Herausgabe der Wohnung verurteilt und ihm die Gewährung einer Räumungsfrist versagt (Az.: 433 C 777/18).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Keine Räumungsfrist für vierköpfige Familie nach ungenehmigtem Einzug in Einzimmerwohnung