Keine Feuerschutzsteuer bei Vertrag ohne Feuerversicherungsschutz

(05.04.2017) Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur dann der Feuerschutzsteuer, wenn sie tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. Eine potentielle Versicherbarkeit genügt nicht. Dies hat das Finanzgericht Köln mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 07.12.2016 entschieden (Az.: 2 K 3652/14).

Quelle: IMR News Mietrecht
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Keine Feuerschutzsteuer bei Vertrag ohne Feuerversicherungsschutz

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