(05.04.2017) Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur dann der Feuerschutzsteuer, wenn sie tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. Eine potentielle Versicherbarkeit genügt nicht. Dies hat das Finanzgericht Köln mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 07.12.2016 entschieden (Az.: 2 K 3652/14).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Keine Feuerschutzsteuer bei Vertrag ohne Feuerversicherungsschutz