(27.07.2020) Die 4. Kammer hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass die von der Landeshauptstadt Hannover erteilte Genehmigung für die Nutzungsänderung zweier Wohnungen zu Ferien- und Messewohnungen in einem reinen Wohngebiet sich voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird und vorerst nicht ausgenutzt werden darf.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Keine Ferienwohnungen in reinem Wohngebiet