(24.08.2017) Unter bestimmten Voraussetzungen muss das Jobcenter für ALG II-Empfänger die Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlen. Dazu können auch durch die Behörde provozierten Gerichtskosten gehören.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Jobcenter muss Kosten für Räumungsklage zahlen