Inserat zur Vermietung einer Wohnung "nur an Deutsche" ist diskriminierend

(11.12.2019) Der aus Burkina Faso stammende Kläger, der derzeit in München wohnhaft ist, will seinen Wohnort aus privaten Gründen nach Augsburg verlegen. Der Beklagte bot in der Augsburger Allgemeinen Zeitung eine Wohnung zur Miete an. Die Anzeige des Beklagten lautete auszugsweise wie folgt: „… 1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche, …“

Quelle: IMR News Mietrecht
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