(09.04.2021) Das bayerische Innenministerium hat auf Änderungen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) hingewiesen, die am 01.01.2021 in Kraft getreten sind. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2019, das eine Überarbeitung nötig gemacht hatte.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Information zur neuen HOAI