Haspa-Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter "frühestens"-Widerrufsbelehrung erfolgreich widerrufen

(19.02.2018) Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse laut Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte erneut zur Rückabwicklung zweier Immobiliendarlehen verurteilt. Danach seien die von der Haspa verwendeten “frühestens”-Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und eine Berufung auf die Schutzwirkung des Musters wegen inhaltlicher Bearbeitung nicht möglich gewesen (Urteil vom 24.01.2018, Az.: 13 U 242/16).

Quelle: IMR News Mietrecht
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