(19.02.2018) Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse laut Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte erneut zur Rückabwicklung zweier Immobiliendarlehen verurteilt. Danach seien die von der Haspa verwendeten “frühestens”-Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und eine Berufung auf die Schutzwirkung des Musters wegen inhaltlicher Bearbeitung nicht möglich gewesen (Urteil vom 24.01.2018, Az.: 13 U 242/16).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Haspa-Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter "frühestens"-Widerrufsbelehrung erfolgreich widerrufen