(13.01.2022) Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt. Der BGH hatte am 12.01.2022 deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Handelsverband sieht sich durch BGH-Urteil bestätigt: Mietminderungen wegen Corona sind zulässig