(25.09.2017) Die Freie und Hansestadt Hamburg ist das erste Bundesland, das die neue Unterschwellenvergabeordnung anwenden und ins Landesrecht übernehmen wird. Ab 1. Oktober tritt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dort in Kraft. Das neue Hamburgische Vergabegesetz wurde am 18. Juli 2017 verabschiedet und am 28. Juli 2017 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. Nr. 23) verkündet.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Hamburg führt UVgO ein