(06.04.2017) Wasserschäden haben es häufig in sich. Wenn aus Leitungen, Spülbecken oder Waschmaschinen Hunderte oder gar Tausende von Litern austreten, dann ist der Sachschaden enorm. Der Bewohner einer Mietwohnung kann allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nur haftbar gemacht werden, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Haftet Mieter für Wasserschaden durch defekten Boiler?