(15.04.2019) Eine Stützmauer zur Stabilisierung einer Aufschüttung auf einem Wohngrundstück kann auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan der Gemeinde zur Grünerhaltung des Baugebiets grundsätzlich Einfriedungsmauern ausschließt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 20.03.2019 (Az.: 3 K 615/18.MZ).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Hängiges Wohngrundstück kann nicht ohne Weiteres mit Stützmauer eingefriedet werden