(05.06.2019) Verschärfte internationale Klimaschutzvorgaben erschweren laut einem Gutachten künftig Zwangsenteignungen für den Braunkohletagebau. Das Pariser Klimaschutzabkommen erlaube neue Enteignungen über das Jahr 2019 hinaus nur noch in beschränktem Umfang, heißt es in einem am 04.06.2019 vorgestellten Gutachten, das die Umweltorganisation BUND in Auftrag gegeben hatte.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Gutachten: Klimaschutz schränkt Zwangsenteignungen für Kohletagebau ein