Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig

(31.01.2017) Die deutlichen Erhöhungen der Grundsteuer durch die Stadt Bad Schwalbach sind rechtmäßig. Dies hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden und die Klagen eines Grundstückseigentümers gegen die Steueranhebungen auf 500% in 2015 und auf 690% in 2016 abgewiesen. Der Hebesatz sei gesetzlich nicht begrenzt. Auch hätten die Steueranhebungen keine erdrosselnde Wirkung. Gegen die Urteile vom 27.01.2017 (Az.: 1 K 684/15.WI und 1 K 728/16.WI) kann der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig

Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig

Ähnliche Beiträge

Zahlungsplan: Was private Bauherren beachten sollten

(12.09.2024) Wenn es um die Errichtung ihres eigenen Hauses geht, entscheiden sich viele private Bauherren für sogenannte Schlüsselfertiganbieter, die mit dem Bau eines neuen, bezugsfertigen Hauses beauftragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Verbraucherbauvertrag. Mit dieser Vertragsform, eingeführt im Jahr 2018, stärkt der Gesetzgeber speziell die Position privater Bauherren und schützt sie besser vor

Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung

(11.09.2024) Ohne Strom und Wasser läuft auf der Baustelle nichts. Doch was ist zu tun, wenn das Baugrundstück nicht erschlossen ist? Und welche Kosten kommen für eine Baustelleneinrichtung auf Bauherren zu? Quelle: IMR News Mietrecht Link: Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung

Rückkehr zum Effizienzhaus-55-Standard im Rahmen der Bremer Haushaltssanierung

(11.09.2024) Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. befürwortet ausdrücklich die Entscheidung der Bremer Regierung, im Zuge der Haushaltssanierungen vorerst wieder auf den Effizienzhaus-55-Standard (EH55) anstelle des Effizienzhaus-40-Standards (EH40) bei Neubauten zu setzen. Diese Maßnahme stellt für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums eine sinnvolle und pragmatische Lösung dar. Quelle: IMR