Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig

(31.01.2017) Die deutlichen Erhöhungen der Grundsteuer durch die Stadt Bad Schwalbach sind rechtmäßig. Dies hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden und die Klagen eines Grundstückseigentümers gegen die Steueranhebungen auf 500% in 2015 und auf 690% in 2016 abgewiesen. Der Hebesatz sei gesetzlich nicht begrenzt. Auch hätten die Steueranhebungen keine erdrosselnde Wirkung. Gegen die Urteile vom 27.01.2017 (Az.: 1 K 684/15.WI und 1 K 728/16.WI) kann der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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