(31.01.2017) Die deutlichen Erhöhungen der Grundsteuer durch die Stadt Bad Schwalbach sind rechtmäßig. Dies hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden und die Klagen eines Grundstückseigentümers gegen die Steueranhebungen auf 500% in 2015 und auf 690% in 2016 abgewiesen. Der Hebesatz sei gesetzlich nicht begrenzt. Auch hätten die Steueranhebungen keine erdrosselnde Wirkung. Gegen die Urteile vom 27.01.2017 (Az.: 1 K 684/15.WI und 1 K 728/16.WI) kann der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig