(01.08.2019) Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Wie die Bundesregierung am 31.07.2019 mitteilte, hat sie eine entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Neu sei vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90%. Außerdem werde die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Grunderwerbsteuer: Immobilien-Share-Deals sollen eingedämmt werden