(07.06.2017) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Strafverschärfung für Wohnungseinbruchdiebstahl, warnte allerdings in der Plenarsitzung am 02.06.2017 davor, dass sich durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung die strafrechtliche Ermittlung beim bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchsdiebstahl verschlechtern könnte. Die Länderkammer schlägt deshalb vor, dass die Telekommunikations- und akustische Wohnraumüberwachung weiterhin möglich …
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Grünes Licht für härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen