Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

(18.10.2019) Verstößt das Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals „Wenigermiete.de“ gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, weil es sich bei dem Angebot eher um eine Rechts- als um eine Inkassodienstleistung handelt? Dies muss der Bundesgerichtshof klären. In der Verhandlung am 16.10.2019 deuteten die BGH-Richter an, dass sie den Begriff Inkasso eher großzügig auslegen wollen. Auf das Urteil, das am 27.11.2019 ergehen soll, wartet eine ganze Branche.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

Ähnliche Beiträge

Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam!

(28.03.2024) Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen. So der

Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten

Bis zu 72% in 10 Jahren (28.03.2024) In den großen baden-württembergischen Städten sind die Angebotsmieten in den vergangenen zehn Jahren um bis zu 72 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (20/10620) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10494) der Gruppe Die Linke hervor. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten

Immobilienfinanzierungsgeschäft im Jahr 2023 rückläufig, aber Stabilisierung erkennbar

(28.03.2024) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute sagten im Geschäftsjahr 2023 Kredite für den Bau und Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Höhe von 110,0 Mrd. Euro zu (Vorjahr: 160,0 Mrd. Euro), ein Rückgang um 31,3 Prozent. Mit -23,8 Prozent fiel die Abnahme bei Gewerbeimmobilienkrediten geringer aus als bei Wohnimmobilienkrediten (-35,8 Prozent). Quelle: