(13.12.2016) Die Beweislast für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers und deren Ursächlichkeit für einen Schaden trägt in der Regel der geschädigte Kläger.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Geschädigter trägt Beweislast für Sorgfaltspflichtverletzung eines Grundstückseigentümers