Geschädigter trägt Beweislast für Sorgfaltspflichtverletzung eines Grundstückseigentümers

(13.12.2016) Die Beweislast für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers und deren Ursächlichkeit für einen Schaden trägt in der Regel der geschädigte Kläger.

Quelle: IMR News Mietrecht
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