(01.08.2022) Für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Käufer des Hauses wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung. zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 530 Euro, insgesamt 132.500 Euro, verurteilt worden. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass er einen Bauunternehmer damit beauftragte, das Haus 2017 mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen werden kann.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Geldstrafe für illegalen Abriss Münchner Uhrmacherhäusls