(09.11.2020) Das Amtsgericht München gab am 04.11.2019 einem Unterföhringer Vermieter Recht und verurteilte dessen ehemalige Mieterin bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zur Zahlung von weiteren drei Monatsmieten in Höhe von 3.021,00 Euro.
Quelle: IMR News Mietrecht
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