Auch Eigentümer von Denkmälern können profitieren
(03.03.2017) Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2016 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich