(22.11.2018) Mieter haben wegen der unwirksamen Mietpreisbremse keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Freistaat Bayern. Dies hat das Landgericht München I mit Urteil vom 21.11.2018 entschieden. Das Gericht veweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Staat grundsätzlich nicht für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes in Anspruch genommen werden könne.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Freistaat Bayern haftet Mietern nicht wegen unwirksamer Mietpreisbremse