(22.0.2023) Fledermäuse stehen zwar unter Schutz, können aber als Mitbewohner lästig sein. Bis zu 50 Fledermausköttel täglich will eine Familie im bayerischen Andechs auf der Terrasse ihrer Mietwohnung gezählt haben. Per Zivilklage vor dem Amtsgericht Starnberg verlangte sie bauliche Maßnahmen zur Verschließung des Fledermausquartiers und zudem Mietminderung. Die Richter wiesen die Klage ab, wie das Gericht heute mitteilte.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Fledermausköttel kein Grund für Mietminderung