(21.08.2017) Der geltende Zinssatz von 6% für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster am 17.08.2017 entschieden und die Klage eines Ehepaares aus Witten abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen (Az.: 10 K 2472/16).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: FG Münster: Steuerzinsen können bei 6% bleiben