Fertighaushersteller kritisieren die zunehmend schleppenden Baugenehmigungsverfahren

„Corona-Krise ist Chance zur Digitalisierung, Entbürokratisierung und Nachhaltigkeit im Bauwesen“

(19.05.2020) Für jeden neuen Haus- oder Wohnungsbau sowie Anbau an ein bestehendes Gebäude in Deutschland braucht der Bauherr eine Baugenehmigung. Hierfür muss er in schriftlicher Form einen Bauantrag mit allen geforderten Nachweisen und Plänen stellen, der vom zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde bearbeitet und bestenfalls im ersten Anlauf genehmigt wird.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Fertighaushersteller kritisieren die zunehmend schleppenden Baugenehmigungsverfahren

Fertighaushersteller kritisieren die zunehmend schleppenden Baugenehmigungsverfahren

Ähnliche Beiträge

Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit

(18.04.2024) Der V. Zi­vil­se­nat hat zur Ver­jäh­rung des An­spruchs auf Ei­gen­tums­ver­schaf­fung beim Grund­stücks­kauf­ver­trag eine wich­ti­ge Klar­stel­lung zu sei­ner frü­he­ren Recht­spre­chung ge­trof­fen: Wenn der An­spruch laut Ver­trag nicht so­fort fäl­lig ist, be­ginnt auch die Ver­jäh­rungs­frist ent­spre­chend spä­ter. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit

Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird

(17.04.2024) Wer für den Neubau seines Wohnhauses KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss einen Blower-Door-Test durchführen lassen. Damit wird die Luftwechselrate der Gebäudehülle (n50-Wert) geprüft, die wiederum für die Energiebedarfsrechnung des Hauses maßgeblich ist und bestimmte, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten darf. Doch was passiert, wenn ein neu errichtetes Gebäude den Blower-Door-Test nicht besteht? Quelle:

Wasserführende Pelletöfen in Bestandsgebäuden werden mit bis zu 70 Prozent staatlich gefördert

(17.04.2024) Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, steht der Austausch von Öl- und Gasheizungen ganz oben auf der politischen Agenda. Daher fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf regenerative Energien in besonderem Maße. Nicht nur Photovoltaik und Wärmepumpen werden gefördert, sondern auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Zu diesen zählen auch wasserführende