Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Sparkassen-Immobiliendarlehensverträgen

(09.08.2017) Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Widerruf von drei Immobiliendarlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, unter anderem wegen des Zusatzes “Bitte Frist im Einzelfall prüfen”, für wirksam erachtet und die beklagte Sparkasse zur Rückabwicklung verurteilt. Dies hat die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte am 08.08.2017 mitgeteilt. Das OLG betone, dass das Widerrufsrecht auch nicht durch den Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen verwirkt werde (Urteil vom 16.06.2017, Az.: 8 U 1107/16).

Quelle: IMR News Mietrecht
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